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Kirchengemeinderat
Das Leitungsorgan der Kirchengemeinde ist der Kirchengemeinderat.
Der Kirchengemeinderat hat dafür zu sorgen, dass die äußeren Voraussetzungen für die Erfüllung des Auftrags der Kirche in der Kirchengemeinde gegeben sind.
Außer den drei Pfarrern, der Gemeindediakonin und den zwei CVJM Sekretären der drei Kirchtürme gehören dem Kirchengemeinderat Weil am Rhein 11 gewählte Vertreter (Älteste) aus den drei Predigtbezirken an.
Deren Amtszeit beträgt sechs Jahre.






